Schule: Verhalten
Arbeit und Bildung
Art. 54 VSG / Art. 55 VSG
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Als Schüler:in musst du dich in der Schule und auf dem Schulgelände anständig und rücksichtsvoll verhalten sowie dich so kleiden, wie die Schule es vorschreibt (Art. 54 VSG).
Wenn du dich nicht gemäss Schulregeln verhältst, musst du mit Disziplinarmassnahmen wie erzieherischen Massnahmen oder einem Schulausschluss rechnen (Art. 55 VSG).

Weitere Rechte & Pflichten
Gesundheit und Sexualität
Urlaub Elternschaft
Art. 329 OR / Art. 336c OR
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Arbeit und Bildung
Kleidungsvorschriften Arbeitsplatz
Art. 321d OR / Art. 328 OR / Art. 27 ArGV3
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Arbeit und Bildung
Ferienanspruch
Art. 329e OR
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Arbeit und Bildung
Arbeitszeiten
Arbeitsgesetz / Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz
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