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Art. 329 OR / Art. 336c OR

  • -16
  • 16+
  • 18+

Wenn du arbeitstätig bist und ein Kind gebärst, hast du ab dem Tag der Geburt das Recht auf mindestens 14 Wochen bezahlten sogenannten Mutterschaftsurlaub (Art. 329f OR).

Wenn du einen unbefristeten Arbeitsvertrag hast, darfst du weder während der Schwangerschaft noch während 16 Wochen nach der Geburt entlassen werden (Art. 336c OR). 

Beachte: dies gilt erst nach Ablauf der Probezeit!

Als anderes (arbeitstätiges) Elternteil erhältst du zwei Wochen bezahlten Urlaub, den du innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt des Kindes beziehen musst (Art. 329g OR). 

Schwanger
Bild: Unsplash
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