Schwangerschaftsabbruch / Abtreibung
Art. 118 StGB / Art. 119 StGB / Art. 120c StGB
- -16
- 16+
- 18+
Ein Schwangerschaftsabbruch (Abtreibung) ist bis Abschluss der 12. Schwangerschaftswoche erlaubt (Art. 119 Abs. 2 StGB).
Ab der 13. Schwangerschaftswoche ist ein Schwangerschaftsabbruch nur noch dann erlaubt, wenn eine ärztliche Beurteilung dafür spricht (Art. 119 Abs. 1 StGB).
Die Entscheidung für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch liegt ausschliesslich bei der urteilsfähigen schwangeren Person selbst - auch bei Minderjährigkeit (Art. 118 StGB).
Eine schwangere Person unter 16 Jahren muss bei einem Schwangerschaftsabbruch zusätzlich zur ärztlichen Beratung eine auf Jugendliche spezialisierte Beratungsstelle aufsuchen (Art. 120c StGB).

Weitere Rechte & Pflichten
Onlineverhalten
Illegale Medieninhalte (Pornographie und Gewalt)
Art. 135 StGB / Art. 174 StGB / Art. 177 StGB / Art. 180 StGB / Art. 197 StGB
- -16
- 16+
- 18+
Onlineverhalten
Sexting
Art. 197 StGB
- -16
- 16+
- 18+
Gesundheit und Sexualität
Sexuelle Belästigung
Art. 198 StGB / Art. 4 GlG
- -16
- 16+
- 18+
Onlineverhalten
Cybergrooming
- -16
- 16+
- 18+