infos für junge leute

Rauchen

Gesundheit und Sexualität

Art. 136 StGB / Art. 301 ZGB

  • -16
  • 16+
  • 18+

Tabak- und Raucherwaren dürfen nicht an Personen unter 16 Jahren abgegeben werden (Art. 136 StGB). 

Deine Eltern können dir das Rauchen im Rahmen ihrer Erziehungspflicht bis zu deiner Urteilsfähigkeit verbieten (Art. 301 ZGB). 

Rauchen
Bild: Unsplash
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