Sexuelle Handlungen mit Abhängigen
Art. 188 StGB
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Erwachsene Personen, die mit Minderjährigen zwischen 16 und 18 Jahren sexuelle Handlungen vornehmen, machen sich strafbar, wenn ein Abhängigkeitsverhältnis besteht und dieses ausgenutzt wird (Art. 188 StGB).
Eine Abhängigkeit besteht z.B., wenn eine erwachsene Person aufgrund ihres Berufs oder ihrer Position eine gewisse Macht über Minderjährige hat.
Beispiele von Abhängigkeit: Schüler:innen gegenüber Lehrer:innen, Jugendliche gegenüber Betreuer:innen, Lernende gegenüber Ausbildner:innen etc.

Weitere Informationen
Weitere Rechte & Pflichten
Onlineverhalten
Illegale Medieninhalte (Pornographie und Gewalt)
Art. 135 StGB / Art. 174 StGB / Art. 177 StGB / Art. 180 StGB / Art. 197 StGB
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Onlineverhalten
Cybergrooming
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Arbeit und Bildung
Diskriminierung
Art. 8 BV / Art. 261bis StGB / Art. 3 GlG
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Onlineverhalten
Sexting
Art. 197 StGB
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