Drogen
Gesundheit und Sexualität
Art. 19 BetmG
- -16
- 16+
- 18+
Illegale Drogen
Der Konsum sowie der Besitz und die Herstellung von illegalen Drogen ist strafbar (Art. 19a BetmG).
Das Betäubungsmittelgesetz, welches illegale Drogen verbietet, bezieht sich nicht auf legale Substanzen wie Alkohol, Nikotin, Koffein und verschreibungspflichtige Medikamente.
Sonderfall Cannabis
Cannabis gilt ebenfalls als illegale Droge.
Der öffentliche Konsum ist wie bei allen illegalen Drogen strafbar (Art. 19a BetmG).
Ausnahme: trägt eine Person maximal 10 Gramm Cannabis für den eigenen Gebrauch bei sich, bleibt dies straffrei (Art. 19b BetmG).