Schutzalter Sexualität
Art. 187 StGB
- -16
- 16+
- 18+
Bis zu deinem 16. Geburtstag befindest du dich im Schutzalter. Das Gesetz schützt dich durch das Schutzalter vor sexuellen Übergriffen durch Erwachsene.
Erwachsene, die an einem Kind oder Jugendlichen unter 16 Jahren sexuelle Handlungen vornehmen, machen sich strafbar (Art. 187 StGB).
Die erwachsene Person ist dafür verantwortlich, vorab festzustellen, ob das Schutzalter des minderjährigen Person erreicht wurde, denn auch bei einem Irrtum bezüglich Alter sind die sexuellen Handlungen strafbar (Art. 187 StGB).
Kinder oder Jugendliche zu sexuellen Handlungen mit Drittpersonen oder Tieren zu verleiten/anzustiften, ist strafbar (Art. 187 StGB).
Beachte: sexuelle Handlungen zwischen jungen Menschen ist erlaubt, wenn der Altersunterschied zwischen den Beteiligten nicht mehr als drei Jahre beträgt (Art. 187 StGB).
Beachte: wenn du dich sexuell zu Kindern oder im Erwachsenenalter zu Kinder oder Jugendlichen hingezogen fühlst, findest du bei der Fachstelle Beforemore Hilfe und anonyme Beratung.

Weitere Rechte & Pflichten
Gesundheit und Sexualität
Schwangerschaftsabbruch / Abtreibung
Art. 118 StGB / Art. 119 StGB / Art. 120c StGB
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Arbeit und Bildung
Diskriminierung
Art. 8 BV / Art. 261bis StGB / Art. 3 GlG
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- 18+
Gesundheit und Sexualität
Medizinische Behandlungen
Art. 321 StGB / Art. 10 + 11 PatV Kanton St. Gallen
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Onlineverhalten
Pornografie
Art. 197 StGB
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