Arbeitszeiten
Arbeit und Bildung
Arbeitsgesetz / Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz
- -16
- 16+
- 18+
Ab 15 Jahren:
- Arbeitsdauer: max. 9 Stunden pro Tag -> nicht länger als erwachsene Mitarbeiter:innen (Art. 31 ArG)
- mindestens 12 Stunden Ruhezeit zwischen Arbeitseinsätzen (Art. 16 ArGV 5)
- erlaubter Zeitrahmen: 06.00 Uhr – 20.00 Uhr (Art. 31 ArG)
- keine Nachtarbeit und keine Sonntagsarbeit erlaubt (Art. 31 ArG)
- folgende Tätigkeiten sind nicht erlaubt (Art.5 ArGV 5): Bedienung von Gästen, Arbeit in Bars und Clubs
Ab 16 Jahren:
- Arbeitsdauer: max. 9 Stunden pro Tag -> nicht länger als erwachsene Mitarbeiter:innen (Art. 31 ArG)
- mindestens 12 Stunden Ruhezeit zwischen Arbeitseinsätzen (Art. 16 ArGV 5)
- erlaubter Zeitrahmen: 06.00 Uhr – 22.00 Uhr (Art. 31 ArG)
- erlaubte Arbeitszeit vor Berufsschultagen: bis max. 20.00 Uhr (Art. 16 ArGV 5)
- folgende Tätigkeiten sind nicht erlaubt (Art.5 ArGV 5): Arbeit in Bars und Clubs
