Stipendien
StipG Kanton St. Gallen
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Stipendium
Wenn es dir und deinen Eltern nicht möglich ist, die Kosten einer Erstausbildung zu tragen, kannst du beim Kanton ein Stipendium beantragen (Art. 1-2 StipG des Kantons St. Gallen).
Ein Stipendium ist eine Geldleistung, die grundsätzlich nicht zurückbezahlt werden muss (Art. 12 StipG des Kantons St. Gallen).
Der Kanton kann aber eine Rückzahlung fordern, wenn das Geld für andere Zwecke verwendet wurde oder eine Ausbildung abgebrochen wird (Art. 15 StipG des Kantons St. Gallen).
Studiendarlehen
Für Aus-und Weiterbildungen kannst du ebenfalls Studiendarlehen beantragen.
Ein Studiendarlehen ist eine Geldleistung, die grundsätzlich zurückbezahlt werden muss (Art. 16 StipG des Kantons St. Gallen).
Beachte: Studiendarlehen sind bis zur Beendigung der Aus-oder Weiterbildung zinsfrei, danach sind zusätzlich zur Rückerstattung Zinsen zu bezahlen. (Art. 17 StipG des Kantons St. Gallen)

Weitere Informationen
Weitere Rechte & Pflichten
Arbeit und Bildung
Schule: Verhalten
Art. 54 VSG / Art. 55 VSG
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Familie und Geld
Geld abgeben zuhause
Art. 323 ZGB
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Arbeit und Bildung
Arbeitszeiten
Arbeitsgesetz / Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz
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Arbeit und Bildung
Schule: Eltern
Art. 96 VSG / Art. 97 VSG
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