Ferienanspruch
Arbeit und Bildung
Art. 329e OR
- -16
- 16+
- 18+
Bis zu deinem 20. Geburtstag hast du Anspruch auf fünf Wochen bezahlte Ferien pro Jahr, danach hast du Anspruch auf vier Wochen (Art. 329a OR).
Bis zum 30. Geburtstag kannst du zusätzlich eine Woche unbezahlten Urlaub beziehen, wenn du dich ehrenamtlich in der ausserschulischen Jugendarbeit in den Bereichen Kultur, Soziales oder Sportliches engagierst (Art. 329e OR).

Weitere Informationen
Weitere Rechte & Pflichten
Gesundheit und Sexualität
Sexuelle Belästigung
Art. 198 StGB / Art. 4 GlG
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Arbeit und Bildung
Schule: Eltern
Art. 96 VSG / Art. 97 VSG
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Arbeit und Bildung
Arbeitszeiten
Arbeitsgesetz / Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz
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Arbeit und Bildung
Schulpflicht
Art. 48 VSG
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- 16+
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