infos für junge leute

Erstausbildung

Arbeit und Bildung

Art. 276 ZGB

  • -16
  • 16+
  • 18+

Die Erstausbildung umfasst die erste Ausbildung, die dich dazu qualifiziert, einem Beruf nachzugehen. 

Grundsätzlich müssen dich deine Eltern bei der Erstausbildung finanziell unterstützen, auch wenn du schon volljährig bist (Art. 276 ZGB).

Deine Eltern dürfen aber von dir Mithilfe fordern, z.B. durch Abgabe von Geld. 

Lehre
Bild: Unsplash
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