Erstausbildung
Arbeit und Bildung
Art. 276 ZGB
- -16
- 16+
- 18+
Die Erstausbildung umfasst die erste Ausbildung, die dich dazu qualifiziert, einem Beruf nachzugehen.
Grundsätzlich müssen dich deine Eltern bei der Erstausbildung finanziell unterstützen, auch wenn du schon volljährig bist (Art. 276 ZGB).
Deine Eltern dürfen aber von dir Mithilfe fordern, z.B. durch Abgabe von Geld.

Weitere Informationen
Weitere Rechte & Pflichten
Arbeit und Bildung
Kündigung / Lehrabbruch
Art. 335 OR / Art. 346 OR
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Arbeit und Bildung
Diskriminierung
Art. 8 BV / Art. 261bis StGB / Art. 3 GlG
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- 18+
Gesundheit und Sexualität
Sexuelle Belästigung
Art. 198 StGB / Art. 4 GlG
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- 16+
- 18+
Arbeit und Bildung
Schule: Eltern
Art. 96 VSG / Art. 97 VSG
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