Arbeitsvertrag / Lehrvertrag
Art. 320 OR
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- 18+
Ein Arbeitsvertrag kann schriftlich oder mündlich abgeschlossen werden (Art. 320 OR).
Ein Lehrvertrag muss schriftlich abgeschlossen werden (Art. 344 OR).
Wenn du minderjährig bist, müssen deine Eltern in den Arbeits- oder Lehrvertrag einwilligen (Art. 19 ZGB).
Grundsätzlich darfst du erst ab 15 Jahren arbeiten. (Art. 30 ArG)
Wenn du vor deinem 15. Geburtstag die Schulpflicht beendest und mit der Lehre beginnen willst, ist eine Bewilligung vom Amt für Berufsbildung und je nach Berufsfeld zusätzlich ein ärztliches Zeugnis notwendig. (Art. 29 und Art. 30 ArG)

Weitere Rechte & Pflichten
Arbeit und Bildung
Diskriminierung
Art. 8 BV / Art. 261bis StGB / Art. 3 GlG
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Arbeit und Bildung
Stipendien
StipG Kanton St. Gallen
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Arbeit und Bildung
Schule: Eltern
Art. 96 VSG / Art. 97 VSG
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Gesundheit und Sexualität
Sexuelle Belästigung
Art. 198 StGB / Art. 4 GlG
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