Dienstuntauglichkeit Militär-und Zivildienst
Bürgerrechte und Pflichten
Art. 59 BV
- -16
- 16+
- 18+
Wirst du dienstuntauglich erklärt, leistest du weder Militärdienst noch Zivildienst noch Zivilschutz.
Wenn du dienstuntauglich bist, bezahlst du eine jährliche Wehrpflichtersatzabgabe - auch wenn du kein Einkommen hast, musst du ein Minimum bezahlen.
Dies gilt nur für Schweizer Staatsbürger:innen, deren amtliches Geschlecht männlich ist. (Art. 59 BV)


