infos für junge leute

Dienstuntauglichkeit Militär-und Zivildienst

Bürgerrechte und Pflichten

Art. 59 BV

  • -16
  • 16+
  • 18+

Wirst du dienstuntauglich erklärt, leistest du weder Militärdienst noch Zivildienst noch Zivilschutz. 

Wenn du dienstuntauglich bist, bezahlst du eine jährliche Wehrpflichtersatzabgabe - auch wenn du kein Einkommen hast, musst du ein Minimum bezahlen. 

Dies gilt nur für Schweizer Staatsbürger:innen, deren amtliches Geschlecht männlich ist. (Art. 59 BV)

Militär
Bild: Unsplash
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