Dienstuntauglichkeit Militär-und Zivildienst
Bürgerrechte und Pflichten
Art. 59 BV
- -16
- 16+
- 18+
Wirst du dienstuntauglich erklärt, leistest du weder Militärdienst noch Zivildienst noch Zivilschutz.
Wenn du dienstuntauglich bist, bezahlst du eine jährliche Wehrpflichtersatzabgabe - auch wenn du kein Einkommen hast, musst du ein Minimum bezahlen.
Dies gilt nur für Schweizer Staatsbürger:innen, deren amtliches Geschlecht männlich ist. (Art. 59 BV)

Weitere Informationen
Weitere Rechte & Pflichten
Arbeit und Bildung
Diskriminierung
Art. 8 BV / Art. 261bis StGB / Art. 3 GlG
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Bürgerrechte und Pflichten
Volljährigkeit / Mündigkeit
Art. 14 ZGB
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- 18+
Bürgerrechte und Pflichten
Strafmündigkeit
Art. 3 JStG
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- 16+
- 18+
Bürgerrechte und Pflichten
Wahlrecht und Stimmrecht
Art. 136 BV
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- 18+