Zivilschutz
Bürgerrechte und Pflichten
Art. 29 ff. BZG
- -16
- 16+
- 18+
Wirst du bei der Rekrutierung als militärdienstuntauglich erklärt, kannst du zum Zivilschutz eingeteilt werden. Du musst zusätzlich zum Zivilschutz eine Wehrpflichtersatzabgabe bezahlen (Art. 29 ff. BZG).


