Ehe
Bürgerrechte und PflichtenFamilie und Geld
Art. 94 ZGB
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In der Schweiz darf man heiraten, wenn man 1.) volljährig und 2.) urteilsfähig ist.
Eine Ehe darf in der Schweiz zwischen maximal zwei Menschen geschlossen werden.
Eine Ehe darf in der Schweiz zwischen gleichgeschlechtlichen oder verschiedengeschlechtlichen Partner:innen geschlossen werden (Art. 94 ZGB).

Weitere Informationen
Weitere Rechte & Pflichten
Arbeit und Bildung
Diskriminierung
Art. 8 BV / Art. 261bis StGB / Art. 3 GlG
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Bürgerrechte und Pflichten
Handlungsfähigkeit
Art. 12-13 ZGB
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Familie und Geld
Unterhaltspflicht
Art. 276 ZGB
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Bürgerrechte und Pflichten
Einbürgerung
Art. 9 BüG / Art. 2 BüV / Art. 6 BüV
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