Einbürgerung
Bürgerrechte und Pflichten
Art. 9 BüG / Art. 2 BüV / Art. 6 BüV
- -16
- 16+
- 18+
Wenn du eine ausländische Staatsangehörigkeit hast und einen Schweizer Pass erhalten willst, kannst du bei Volljährigkeit die Einbürgerung beantragen.
Für die Einbürgerung musst du bestimmte Kriterien erfüllen: du musst mindestens zehn Jahre in der Schweiz gelebt haben und eine C-Bewilligung besitzen (Art. 9 BüG) und ausserdem musst du gut in der Schweiz integriert sein (Art. 2 BüV) sowie die lokale Landessprache nachweislich gut beherrschen (Art. 6 BüV).

Weitere Informationen
Weitere Rechte & Pflichten
Bürgerrechte und Pflichten
Dienstuntauglichkeit Militär-und Zivildienst
Art. 59 BV
- -16
- 16+
- 18+
Bürgerrechte und Pflichten
Zivildienst
Art. 1 ZDG
- -16
- 16+
- 18+
Bürgerrechte und Pflichten
Rechtsfähigkeit
Art. 11 ZGB
- -16
- 16+
- 18+
Bürgerrechte und Pflichten
Wahlrecht und Stimmrecht
Art. 136 BV
- -16
- 16+
- 18+