Handlungsfähigkeit
Bürgerrechte und Pflichten
Art. 12-13 ZGB
- -16
- 16+
- 18+
Wenn du volljährig und urteilsfähig bist, kannst du selbstständig Rechte und Pflichten wahrnehmen, z.B. Verträge abschliessen, denn du giltst als handlungsfähig (Art. 12 und Art. 13 ZGB).
