Bevölkerungsvorstoss
Art. 5 Partizipationsreglement Stadt St. Gallen
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- 16+
- 18+
Wenn du in der Stadt St.Gallen wohnst und mindestens 13 Jahre alt bist, kannst du auch ohne Stimmrecht politisch mitreden - mit dem sogenannten Bevölkerungsvorstoss.
Ein Bevölkerungsvorstoss ist ein Brief an die Regierung der Stadt (Stadtparlament), in dem du beschreibst, welche Veränderungen du dir als Einwohner:in der Stadt wünschst und welche Lösungen du vorschlägst. Den Vorstoss müssen insgesamt 15 Einwohner:innen der Stadt St. Gallen unterschreiben, bevor du ihn dem Stadtparlament übergibst (Art. 5 Partizipationsreglement der Stadt St. Gallen).

Weitere Informationen
Weitere Rechte & Pflichten
Bürgerrechte und Pflichten
Volljährigkeit / Mündigkeit
Art. 14 ZGB
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- 18+
Bürgerrechte und Pflichten
Dienstuntauglichkeit Militär-und Zivildienst
Art. 59 BV
- -16
- 16+
- 18+
Bürgerrechte und Pflichten
Strafmündigkeit
Art. 3 JStG
- -16
- 16+
- 18+
Bürgerrechte und Pflichten
Rechtsfähigkeit
Art. 11 ZGB
- -16
- 16+
- 18+

