infos für junge leute

Volljährigkeit / Mündigkeit

Bürgerrechte und Pflichten

Art. 14 ZGB

  • -16
  • 16+
  • 18+

Ab dem 18. Geburtstag bist du volljährig oder mündig. Damit bekommst du alle Rechte und Pflichten einer erwachsenen Person und bist allein für dein Handeln verantwortlich.

Bis zu deinem 18. Geburtstag bist du minderjährig und wirst vom Gesetz besonders geschützt (Art. 14 ZGB).

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Bild: Unsplash
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