Volljährigkeit / Mündigkeit
Bürgerrechte und Pflichten
Art. 14 ZGB
- -16
- 16+
- 18+
Ab dem 18. Geburtstag bist du volljährig oder mündig. Damit bekommst du alle Rechte und Pflichten einer erwachsenen Person und bist allein für dein Handeln verantwortlich.
Bis zu deinem 18. Geburtstag bist du minderjährig und wirst vom Gesetz besonders geschützt (Art. 14 ZGB).

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Weitere Rechte & Pflichten
Bürgerrechte und Pflichten
Rechtsfähigkeit
Art. 11 ZGB
- -16
- 16+
- 18+
Bürgerrechte und Pflichten
Urteilsfähigkeit
Art. 16 ZGB
- -16
- 16+
- 18+
Bürgerrechte und Pflichten
Militärdienst
Art. 59 BV
- -16
- 16+
- 18+
Nachtleben
Polizeiliche Einvernahme und Aussageverweigerung
Art. 13 JStPO / Art. 113 StPO / Art. 163 StPO
- -16
- 16+
- 18+