Unterhaltspflicht
Familie und GeldBürgerrechte und Pflichten
Art. 276 ZGB
- -16
- 16+
- 18+
Deine Eltern sind bis zu deiner Volljährigkeit für deinen Unterhalt verantwortlich, das heisst, sie müssen für deine Unterkunft, Betreuung und deine erste Ausbildung aufkommen.
Wenn du arbeitest oder aus anderen Gründen Geld besitzt und dir dadurch zugemutet werden kann, für deinen eigenen Unterhalt (teilweise) aufzukommen, können deine Eltern von der Unterhaltspflicht (teilweise) befreit werden. (Art. 276 ZGB)
