infos für junge leute

Eigenes Geld

Familie und Geld

Art. 319 ZGB / Art. 323 ZGB

  • -16
  • 16+
  • 18+

Lohn

Wenn du arbeitstätig bist, gehört der Lohn dir und du darfst diesen verwenden, wofür du willst. Beachte: wenn du noch zuhause wohnst, dürfen deine Eltern von dir verlangen, dass du einen Teil des Lohnes an sie abgibst, um zu deinem Unterhalt beizutragen. (Art. 323 ZGB)

Vermögen

Wenn du minderjährig bist und ein Vermögen hast (z.B. durch Erbschaft oder Schenkung), müssen deine Eltern dein Vermögen bis zu deiner Volljährigkeit verwalten und dürfen Erträge (z.B. Zinsen) für deinen Unterhalt oder deine Ausbildung verwenden (Art. 319 ZGB)

Budget Zwischenbild
Bild: Unsplash
arrow cursorarrow cursor