Eigenes Geld
Familie und Geld
Art. 319 ZGB / Art. 323 ZGB
- -16
- 16+
- 18+
Lohn
Wenn du arbeitstätig bist, gehört der Lohn dir und du darfst diesen verwenden, wofür du willst. Beachte: wenn du noch zuhause wohnst, dürfen deine Eltern von dir verlangen, dass du einen Teil des Lohnes an sie abgibst, um zu deinem Unterhalt beizutragen. (Art. 323 ZGB)
Vermögen
Wenn du minderjährig bist und ein Vermögen hast (z.B. durch Erbschaft oder Schenkung), müssen deine Eltern dein Vermögen bis zu deiner Volljährigkeit verwalten und dürfen Erträge (z.B. Zinsen) für deinen Unterhalt oder deine Ausbildung verwenden (Art. 319 ZGB).
