Wohnort und Aufenthaltsort
Familie und Geld
Art. 301 ZGB
- -16
- 16+
- 18+
Deine Eltern bestimmen über deinen Wohnort, bis du volljährig bist.
Ohne die Zustimmung deiner Eltern darfst du als minderjährige Person nicht von zuhause ausziehen. (Art. 301 ZGB)

Art. 301 ZGB
Deine Eltern bestimmen über deinen Wohnort, bis du volljährig bist.
Ohne die Zustimmung deiner Eltern darfst du als minderjährige Person nicht von zuhause ausziehen. (Art. 301 ZGB)