infos für junge leute

Wohnort und Aufenthaltsort

Familie und Geld

Art. 301 ZGB

  • -16
  • 16+
  • 18+

Deine Eltern bestimmen über deinen Wohnort, bis du volljährig bist.

Ohne die Zustimmung deiner Eltern darfst du als minderjährige Person nicht von zuhause ausziehen. (Art. 301 ZGB)

Haus
Bild: Unsplash
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