Medizinische Behandlungen
Art. 321 StGB / Art. 10 + 11 PatV Kanton St. Gallen
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Medizinische Fachpersonen stehen unter Schweigepflicht. Sie dürfen deine Angehörigen ohne deine Zustimmung nicht über Behandlungen oder Befunde informieren (Art. 321 StGB).
Vor jeder medizinischen Behandlung muss dir verständlich erklärt werden, was genau gemacht wird und welche Folgen die Behandlung haben wird (Art. 10 und 11 PatV Kanton St. Gallen).
Wenn du urteilsfähig bist und von den Ärzt:innen eindeutig als urteilsfähig eingeschätzt wirst (und somit die Bedeutung und die Konsequenzen einer medizinischen Behandlung verstehst), darfst du dich selbstständig für oder gegen die Behandlung entscheiden - das Einverständnis deiner Eltern ist in diesem Fall trotz Minderjährigkeit nicht notwendig.

Weitere Rechte & Pflichten
Onlineverhalten
Pornografie
Art. 197 StGB
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Onlineverhalten
Sexting
Art. 197 StGB
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- 16+
- 18+
Arbeit und Bildung
Diskriminierung
Art. 8 BV / Art. 261bis StGB / Art. 3 GlG
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Gesundheit und Sexualität
Schwangerschaftsabbruch / Abtreibung
Art. 118 StGB / Art. 119 StGB / Art. 120c StGB
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- 16+
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