Tattoo und Piercing
Gesundheit und Sexualität
Art. 19c ZGB
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- 18+
Wenn du minderjährig und urteilsfähig bist (die Konsequenzen deiner Handlungen also realistisch einschätzen kannst), kannst du Rechte im Zusammenhang mit deinem Körper und deiner Persönlichkeit wahrnehmen. Du darfst also selbst über Tattoos und Piercings entscheiden. (Art. 19c ZGB)
Seriöse Tattoo-und Piercingstudios verlangen meistens eine schriftliche Einwilligung der Eltern.

Weitere Rechte & Pflichten
Gesundheit und Sexualität
Medizinische Behandlungen
Art. 321 StGB / Art. 10 + 11 PatV Kanton St. Gallen
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Gesundheit und Sexualität
Sexuelle Handlungen mit Abhängigen
Art. 188 StGB
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Gesundheit und Sexualität
Gegenseitiges Einverständnis
Art. 189 StGB
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Onlineverhalten
Cybergrooming
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