Tattoo und Piercing
Gesundheit und Sexualität
Art. 19c ZGB
- -16
- 16+
- 18+
Wenn du minderjährig und urteilsfähig bist (die Konsequenzen deiner Handlungen also realistisch einschätzen kannst), kannst du Rechte im Zusammenhang mit deinem Körper und deiner Persönlichkeit wahrnehmen. Du darfst also selbst über Tattoos und Piercings entscheiden. (Art. 19c ZGB)
Seriöse Tattoo-und Piercingstudios verlangen meistens eine schriftliche Einwilligung der Eltern.
