Sicherheitsdienst
Art. 218 StPO / Art. 4 BGST
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Sicherheitsdienst öffentlicher Raum
Für private Sicherheitsfirmen gilt dasselbe wie für Privatpersonen: sie dürfen dich nicht abtasten und nicht deinen Ausweis verlangen, aber sie dürfen dich bis zum Eintreffen der Polizei festhalten, wenn sie dich bei einem Vergehen oder Verbrechen ertappen (Art. 218 StPO).
Sicherheitsdienst öffentliche Verkehrsmittel
Der Sicherheitsdienst und die Transportpolizei können von dir einen Ausweis verlangen und dich aus dem öffentlichen Transportmittel wegweisen, wenn du dich vorschriftswidrig verhältst (Art. 4 BGST).

Weitere Rechte & Pflichten
Nachtleben
Jugendschutz (Alkohol)
Art. 136 StGB / Art. 39 ff. AlkG / Art. 41 AlkG
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Nachtleben
Kino
Kinogesetz Kanton St. Gallen
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Nachtleben
Polizeiliche Einvernahme und Aussageverweigerung
Art. 13 JStPO / Art. 113 StPO / Art. 163 StPO
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Nachtleben
Ausgang
Art. 301 ZGB / Art. 29 PG
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