Sicherheitsdienst
Art. 218 StPO / Art. 4 BGST
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Sicherheitsdienst öffentlicher Raum
Für private Sicherheitsfirmen gilt dasselbe wie für Privatpersonen: sie dürfen dich nicht abtasten und nicht deinen Ausweis verlangen, aber sie dürfen dich bis zum Eintreffen der Polizei festhalten, wenn sie dich bei einem Vergehen oder Verbrechen ertappen (Art. 218 StPO).
Sicherheitsdienst öffentliche Verkehrsmittel
Der Sicherheitsdienst und die Transportpolizei können von dir einen Ausweis verlangen und dich aus dem öffentlichen Transportmittel wegweisen, wenn du dich vorschriftswidrig verhältst (Art. 4 BGST).

Weitere Rechte & Pflichten
Nachtleben
Durchsuchen Polizei
Art. 215 StPO / Art. 250 StPO / Art. 252 StPO
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Nachtleben
Ausgang
Art. 301 ZGB / Art. 29 PG
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Nachtleben
Jugendschutz (Alkohol)
Art. 136 StGB / Art. 39 ff. AlkG / Art. 41 AlkG
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Gesundheit und Sexualität
Gegenseitiges Einverständnis
Art. 189 StGB
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