Jugendschutz (Alkohol)
Nachtleben
Art. 136 StGB / Art. 39 ff. AlkG / Art. 41 AlkG
- -16
- 16+
- 18+
Es ist verboten, Jugendlichen unter 16 Jahren Alkohol zur Verfügung zu stellen – egal ob gegen Geld oder kostenlos (Art. 136 StGB).
Es ist verboten, Jugendlichen unter 18 Jahren Spirituosen zur Verfügung zu stellen – egal ob gegen Geld oder kostenlos (Art. 41 AlkG).
Für den Verkauf von Alkohol an privaten oder öffentlichen Veranstaltungen (z.B. Partys) brauchst du eine Kleinhandelsbewilligung (Art. 39 ff. AlkG).


