infos für junge leute

Jugendschutz (Alkohol)

Nachtleben

Art. 136 StGB / Art. 39 ff. AlkG / Art. 41 AlkG

  • -16
  • 16+
  • 18+

Es ist verboten, Jugendlichen unter 16 Jahren Alkohol zur Verfügung zu stellen – egal ob gegen Geld oder kostenlos (Art. 136 StGB).

Es ist verboten, Jugendlichen unter 18 Jahren Spirituosen zur Verfügung zu stellen – egal ob gegen Geld oder kostenlos (Art. 41 AlkG).

Für den Verkauf von Alkohol an privaten oder öffentlichen Veranstaltungen (z.B. Partys) brauchst du eine Kleinhandelsbewilligung (Art. 39 ff. AlkG).

Alkohol
Bild: Unsplash
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