infos für junge leute

Ausgang

Nachtleben

Art. 301 ZGB / Art. 29 PG

  • -16
  • 16+
  • 18+

In der Schweiz sind Ausgangszeiten nicht gesetzlich geregelt.

Bis zu deinem 18. Geburtstag sind die Ausgangszeiten eine Verhandlungssache zwischen dir und deinen Eltern, denn sie bestimmen über deinen Aufenthaltsort (Art. 301 ZGB).

Da öffentliche Plätze allen zur Verfügung stehen, darf die Polizei dich wegweisen, wenn du andere durch Lärm, Verschmutzung, Alkoholkonsum oder Gewalt störst (Art. 29 PG).

Nachtleben
Bild: Unsplash
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