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IV-Prozess

Leben

Die Invalidenversicherung sichert deine Existenz im Fall einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung ab. Hier findest du alles Wissenswerte zum IV-Prozess. 

Die IV einfach erklärt. Quelle: IV-Stelle Kanton Bern

Was ist IV?

Bei der Invalidenversicherung (IV) ist jede Person, die in der Schweiz lebt oder arbeitet, automatisch angeschlossen.

Die IV sichert deine Existenz, wenn du so krank wirst, dass du nicht mehr wie zuvor arbeiten kannst - das gilt für körperliche, geistige oder psychische Erkrankungen.

Das Hauptziel der IV ist, dass du trotz Erkrankung selbstständig leben und selbst für dein Leben aufkommen kannst - eine IV-Rente ist immer erst die allerletzte Lösung.

Wenn du lange arbeitsunfähig bist und sich dies voraussichtlich nicht ändert, lohnt sich eine Anmeldung zur Früherfassung bei der IV.

IV-Früherfassung und IV-Anmeldung

Wenn du längerfristig oder immer wieder krank und arbeitsunfähig bist, lohnt es sich, mit der IV Kontakt aufzunehmen. Du oder Drittpersonen können dich zur Früherfassung anmelden. Du und eventuell dein:e Arbeitgeber:in werden dann zum Gespräch bei der IV eingeladen, um deine Situation zu besprechen und zu entscheiden, ob du eine IV-Anmeldung machen sollst, oder ob allenfalls an deinem Arbeitsplatz etwas verändert werden muss.

Beachte: eine Früherfassung ist noch KEINE IV-Anmeldung!

Eine IV-Anmeldung können nur du oder deine Erziehungsberechtigten machen.

Frühintervention

Nach der Anmeldung startet die maximal einjährige Frühintervention. Die IV beurteilt deine Gesundheit anhand deiner ärztlichen Unterlagen und oft wird man während der Phase nochmals von Vertrauensärzt:innen der IV untersucht - das ist Routine und heisst nicht, dass man dir nicht glaubt oder dich nicht ernstnimmt.

Wenn du arbeitstätig bist, prüft die IV, ob dein Arbeitsplatz angepasst werden kann (z.B. Rollstuhlzugang), ob du innerhalb der Firma die Stelle wechseln kannst (z.B. von der Logistik ins Büro) oder sie hilft dir bei der Suche nach einer neuen Stelle.

Nach maximal 12 Monaten ist die Frühintervention abgeschlossen und die IV entscheidet, ob deine berufliche Eingliederung wahrscheinlich ist.

Falls ja, geht es weiter mit Eingliederungsmassnahmen.

IV Eingliederung. Quelle: SVA St. Gallen

Eingliederungsmassnahmen

Das Ziel der IV ist es, dass du (wieder) ins Berufsleben kommst. Sie kann dich z.B. bei der Erstausbildung unterstützen, bei bereits abgeschlossener Ausbildung eine Umschulung planen, dich an eine Firma im 1. Arbeitsmarkt vermitteln, wo du deine Fähigkeiten testen kannst (Arbeitsversuch) oder dich direkt an Stellen vermitteln.

Während der Eingliederungsmassnahmen wirst du von der IV begleitet und erhältst ein IV-Taggeld (in der Regel 80% des Lohns vor Beginn der Erkrankung). Wenn du als Eingliederungsmassnahme eine Erstausbildung machst, erhältst du einen Ausbildungslohn von der Arbeitgeberin und kein Taggeld.

Integrationsmassnahmen

Wenn du unter 25 Jahre alt bist oder aus nachgewiesenen psychischen Gründen nicht mehr arbeitsfähig bist, wirst du vor den Eingliederungsmassnahmen zuerst durch Integrationsmassnahmen auf eine Arbeitstätigkeit vorbereitet.

Das heisst, dass du z.B. in einer Tagesstruktur Fähigkeiten lernst, die du im Berufsleben brauchst wie Belastbarkeit und dich an Arbeitsabläufe gewöhnst sowie an den Umgang mit Mitarbeiter:innen. Integrationsmassnahmen erfordern, dass du mindestens acht Stunden pro Woche teilnimmst und dauern meistens ein Jahr.

Während der Integrationsmassnahmen erhältst du ein IV-Taggeld.

IV-Rente

Wenn du trotz Eingliederungsmassnahmen nicht mehr arbeiten kannst und während eines Jahres zu mind. 40% arbeitsunfähig warst, dann berechnet die IV deinen Invaliditätsgrad. Der Invaliditätsgrad ergibt sich aus dem Unterschied des Lohnes, den du gesund verdienen würdest im Vergleich mit dem Lohn, den du mit Erkrankung verdienen könntest und wird in Prozent ausgedrückt. Ab einem Invaliditätsgrad von 40% besteht ein Anspruch auf eine IV-Teilrente, ab 70% auf eine IV-Vollrente.

Der Anspruch auf eine IV-Rente wird von der IV regelmässig überprüft und hierzu muss man regelmässig Auskunft geben über seine gesundheitliche, berufliche und persönliche Situation.

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