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Urheberrechte

Onlineverhalten

Art. 10 und Art. 67 URG

  • -16
  • 16+
  • 18+

Bilder, Fotos, Filme, Musik etc. sind geschützt und der:die Urheber:in entscheidet, ob und zu welchem Zweck die Werke verwendet werden (Art. 10 URG). 

Die Werke anderer ohne deren Einverständnis zu verändern, zu veröffentlichen oder als deine Werke auszugeben ist strafbar (Art. 67 URG). 

Beispiel: du machst dich strafbar, wenn du Bilder oder Musik im Internet Drittpersonen zur Verfügung stellst, ohne den:die Urheber:in vorher zu fragen. 

Producing
Bild: Unsplash
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