infos für junge leute

Kaufverträge

Familie und Geld

Art. 19 ZGB / Art. 323 ZGB / Art. 143 OR

  • -16
  • 16+
  • 18+

Wenn du minderjährig bist und dir Sachen kaufst, die du dir mit deinem Taschengeld oder Lohn leisten kannst, brauchst du keine Zustimmung deiner Eltern (Art. 323 ZGB). 

Wenn die Kosten deine finanziellen Mittel überschreiten, benötigt ein Kauf die Zustimmung deiner Eltern, damit der Vertrag gültig ist (Art. 19 ZGB). 

Beachte: auch wenn deine Eltern zustimmen und du nicht bezahlen kannst, wird das weiterhin Geld nur von dir eingefordert.  Bezahlst du nicht, kann es zu einer Betreibung kommen. 

Deine Eltern haften nur dann, wenn sie sich im Vertrag zu einer Mithaftung bereiterklärt haben (Art. 143 OR).

Kaufen
Bild: Unsplash
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