infos für junge leute

Hacking

Onlineverhalten

Art. 143 StGB

  • -16
  • 16+
  • 18+

Wenn du in ein fremdes Computer- oder Datensystem eindringst, zu dem du keine Zugangsberechtigung hast, machst du dich strafbar (Art. 143bis StGB).

Beispiel: Du verschaffst dir Zugang zum E-Mail-Konto einer Person und versendest in ihrem Namen E-Mails. 

Beispiel: Du verschaffst dir Zugang zum Computer einer Person und schaust dir ohne Erlaubnis deren Bilder und Dateien an. 

Wenn du Passwörter oder Zugangsdaten von Drittpersonen öffentlich machst oder weitergibst, die zum Hacken verwendet werden, machst du dich strafbar (Art. 143bis StGB). 

Wenn du dich durch das Hacking bereicherst, also z.B. E-Banking-Daten oder Geld von Bankkonten stiehlst, gilt das als unbefugte Datenbeschaffung und ist ebenfalls strafbar (Art. 143 StGB). 

Haking
Bild: Unsplash
arrow cursorarrow cursor