Fälschung Ausweise und Unterschriften
Nachtleben
Art. 252 StGB
- -16
- 16+
- 18+
Wenn du einen Ausweis, eine Unterschrift, Zeugnisse oder andere Dokumente fälschst oder verfälschst, machst du dich strafbar (Art. 252 StGB).
Wenn du gefälschte Dokumente benutzt oder echte Dokumente benutzt, die nicht für dich bestimmt sind, machst du dich strafbar (Art. 252 StGB).
Beispiel: Du machst dich strafbar, wenn du den Ausweis einer älteren Person nutzt, um Zugang zu einem Nachtlokal zu erlangen.


