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Ablauf einer Betreibung

Finanzielles

Die meisten Personen haben schonmal vergessen, eine Rechnung zu bezahlen und haben eine Mahnung bekommen. Hast du aber gewusst, dass du auch ohne 1. und 2. Mahnung direkt betrieben werden kannst? Lies hier alles Wissenswerte zum Thema Betreibung.

Betreibung Titelbild
Bild: Unsplash

Schritt 1: offene Rechnung

Wenn du einer Person oder Firma Geld schuldest, bezeichnet man dich als Schuldner:in und die Person oder Firma als Gläubiger:in. Bezahlst du die Rechnung innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist, ist die Sache erledigt.

Bezahlst du die Rechnung nicht innerhalb der Frist, schicken dir Gläubiger:innen normalerweise eine Mahnung - das müssen sie aber nicht, sondern dürfen die Rechnung auch direkt an das Betreibungsamt weitergeben!

Schritt 2: Beitreibungsbegehren

Wenn Gläubiger:innen Druck machen wollen, bitten sie das Betreibungsamt darum, dass es für sie das Geld bei dir einfordert (Betreibungsbegehren).

Du bekommst dann vom Betreibungsamt einen Zahlungsbefehl mit zusätzlichen Gebühren und einer kürzeren Zahlungsfrist. Ab diesem Zeitpunkt hast du zudem einen Betreibungsregistereintrag, welcher dir bei der Wohnungs-und Stellensuche ziemlich im Weg stehen kann. 

Den Zahlungsbefehl musst du entgegennehmen, sonst wird er dir von der Polizei übergeben.

Nun hast du 3 Möglichkeiten:

  1. Du zahlst --> die Sache ist erledigt (der Betreibungsregistereintrag bleibt jedoch fünf Jahre drin)
  2. Du zahlst nicht --> der Prozess wird unterbrochen (bis Schritt 3)
  3. Du wehrst dich mit einem Rechtsvorschlag (innerhalb von 10 Tagen) --> Der Prozess wird unterbrochen (bis Schritt 3)

Schritt 3: Pfändung

Gläubiger:innen können innerhalb eines Jahres beantragen, dass der Prozess weitergeht, hierzu müssen sie deine offenen Schulden vor Gericht belegen (Fortsetzungsbegehren). Gibt das Gericht den Gläubiger:innen recht, kommt es zur Pfändung. Das heisst, bei dir zuhause wird nachgeschaut, welche Gegenstände mitgenommen werden können, um den offenen Betrag zu begleichen.

Bestimmte Besitztümer dürfen nicht gepfändet werden (Haustiere, IV-Rente und Ergänzungsleistungen, lebensnotwendiger Haushalt etc.). Die gepfändeten Sachen gehören dir nun nicht mehr und das Betreibungsamt darf sie verkaufen bzw. versteigern, um deine Schulden zu begleichen.

Schritt 4: Verlustschein

Wenn deine gepfändeten Sachen nicht den ganzen Schuldenbetrag abdecken können oder du keine Wertgegenstände hast, dürfen die Gläubiger:innen in den nächsten 20 Jahren ein neues Betreibungsverfahren gegen dich eröffnen.

Der immer noch geschuldete Betrag wird auf einem Verlustschein festgehalten.

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