Ergänzungsleistungen (EL)
Finanzielles
Ergänzungsleistungen sind eine finanzielle Hilfe, wenn deine IV-Rente oder Taggeld nicht ausreicht. Hier erfährt du alles zu den Ergänzungsleistungen.
Was sind Ergänzungsleistungen?
Wenn du eine IV-Rente oder Taggeld erhältst, sind deine Ausgaben meistens höher als das Geld, das dir zur Verfügung steht. Damit du nicht verarmst, kannst du zusätzlich bei der SVA Ergänzungsleistungen beantragen. EL beantragen kannst du, wenn du...
- IV-Rente oder seit mindestens sechs Monaten ein IV-Taggeld bekommst
- Seit mindestens zehn Jahren in der Schweiz lebst und
- Weniger als 100'000 Franken Vermögen (z.b. auf dem Sparkonto) hast
Wie funktionieren EL?
Ergänzungsleistungen werden in zwei Arten ausbezahlt:
- Monatlich als Zusatz zur IV-Rente, um nötige Kosten abzudecken (Miete, Krankenkassenprämien, Essen und Kleidung, AHV-Pflichtbeiträge etc.)
- Zur Deckung von Kosten, die durch deine Erkrankung oder Beeinträchtigung entstehen und die nicht von anderen Versicherungen (Krankenkasse, IV) bezahlt werden (z.B. Krankenkassenfranchise, Pflege zuhause, lebensnotwendige Diäten bei Nierenleiden etc.) -> max. 25'000 Fr. pro Einzelperson pro Jahr
Was zählt als Einnahmen?
- Renten aller Art
- Wenn man arbeitet: zwei Drittel des Lohnes
- 80 % des Lohnes der Ehepartner:innen
- Vermögen über 30'000 Fr. (Einzelperson)
- Familienzulagen, Alimente etc.
Die Differenz zwischen deinen Einnahmen und deinen nötigen Ausgaben ergibt den Betrag der Ergänzungsleistungen
Beachte: Stipendien, Hilflosenentschädigung, Sozialhilfe und Verwandtenunterstützung zählen nicht zu Einnahmen!

