Unfallversicherung
Die Unfallversicherung gehört in der Schweiz zu den obligatorischen Versicherungen. Alles Wissenswerte dazu gibt es hier.
Wer ist versichert?
Jede Person, die in der Schweiz wohnt, muss gegen Unfälle versichert sein. Personen unter 18 Jahren sind automatisch durch die Krankenkasse gegen Unfälle versichert.
Wie funktioniert's?
- Arbeitest du mehr als 8 Stunden pro Woche, bist du automatisch durch deine Arbeitgeberin gegen Arbeits-und Freizeitunfälle versichert
- Wenn du Arbeitslosengeld erhältst, bist du automatisch bei der SUVA gegen Unfälle versichert
- Wenn du nicht arbeitest (Schule, Studium), musst du dich bei deiner Krankenkasse gegen Unfälle versichern
Beispiel & Unfall im Ausland
Du hast einen Unfall und meldest diesen sofort deiner Arbeitgeberin.
Entweder deine Arbeitgeberin oder du melden den Unfall bei der Unfallversicherung
Du bekommst eine Schadensnummer, die du bei allen Behandlungen angeben musst (dadurch weiss die Versicherung, welche Behandlungen mit welchem Unfall zusammenhängen)
Die Unfallversicherung bezahlt in der Regel alle ärztlichen Behandlungen, Physiotherapie, Medikamente, Ambulanz und meistens auch einen Teil an den nötigen Transport (z.B. Bus zur Physiotherapie)
Achtung: kläre vorher ab, welche Art des Transports die Unfallversicherung bezahlt (bevor du jedes Mal ein Taxi buchst und danach nur die Buskosten erstattet werden)!
Bei der Unfallversicherung bezahlst du keine Franchise und keinen Selbstbehalt (ausser, die Unfallversicherung läuft über die Krankenkasse, dann bezahlst du Franchise und Selbstbehalt gemäss deines Vertrags)
Die Unfallversicherung zahlt für Heilbehandlungen im Ausland maximal doppelt soviel, wie die Behandlung in der Schweiz gekostet hätte. Behandlungen im Ausland sind aber oft viel teurer und auch der Transport ist nicht immer gedeckt. Prüfe vor längeren Aufenthalten Zusatzversicherungen!

